COVID-19 -
7-Tage Inzidenz-Werte für Landkreise (Quelle RKI)
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Corona Schulinformationen vom 30. Mai 2021

Gutes Wetter und noch bessere Nachrichten!

Ab dem 31.05.2021 besteht für unsere Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof keine Maskenpflicht mehr, sofern sie sich innerhalb ihrer Kohorte aufhalten und ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen außerhalb der Kohorte eingehalten wird. Im Unterricht in geschlossenen Räumen müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin eine medizinische Maske tragen.

Die kompletten Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Aenderung_SchulenVO.html

 

Zusammenfassung: (zum Vergrößern bitte anklicken)



Corona-Reaktionsplan - gültig ab 17.5.2021

Der weiterentwickelte Corona-Reaktionsplan beschreibt den Weg zurück zum Präsenzunterricht für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich. Daran sind die stufenweisen Schritte zur Rückkehr zum Präsenzunterricht an die Inzidenzwerte für das gesamte Land und die Dynamik des Infektionsgeschehens geknüpft. Hier nun die aktualisierte Form, die ab dem 17.5.2021 in Kraft tritt.

Büdelsdorf, den 14.5.2021


Gelungener Start-ein großes Dankeschön an alle!

Der Start nach den Ferien ist gelungen – alle Selbsttestungen waren negativ und die kleinen und großen Menschen an unserer Schule haben vorbildlich ihren Teil dazu beigetragen, dass es erfolgreich und entspannt verlaufen ist. (Siehe Impressionen vom Montag) Das war eine tolle Gemeinschaftsleistung unserer Schule. Vielen Dank.
Nun werden wir jeweils am Montag und Donnerstag Selbsttestungen in der Schule für alle Schülerinnen und Schüler und schulische Mitarbeiter anbieten. Der Zugang zur Schule ist nach dem nur noch mit einem Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt, das nicht älter als 3 Tage sein darf. 

Wie diese Nachweise erbracht werden können, entnehmen Sie bitte dem angefügten Elternbrief.

Büdelsdorf, den 20.4.2021



So geht es nach den Ferien ab dem 19. April 2021 weiter

Nun startet nach den Osterferien die Schule wieder. Anbei erhalten Sie einen Brief unserer Bildungsministerin Karin Prien nebst Anlagen. Aus diesem Schreiben können Sie die Rahmenvorgaben des Bildungsministeriums für den Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 entnehmen. Im Wesentlichen geht es so weiter wie vor den Osterferien.
Neu ist folgende Regelung: Das Ministerium hat beschlossen, dass ab dem 19.4.21 an allen Schulen eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler und in Schule Beschäftigten besteht. Der Zugang zur Schule ist nach den Osterferien nur noch mit einem Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses erlaubt, das nicht älter als 3 Tage sein darf. Das gilt auch für Eltern und Besucher der Schule. Wie das geschehen kann, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief und beachten auch unbedingt die  vier anderen wichtigen Anlagen.

Büdelsdorf, den 18.4.2021


Corona-Test für Schüler (27.03.2021)

Liebe Eltern!

Auch unsere Grundschule schließt sich den Coronatestungen für Schüler nun an. Am letzten Mittwoch konnten wir einen ersten Probedurchgang starten. Das war wichtig, denn unser Tagesplan ist immer eng gesteckt und nun zusätzlich dazu noch etwas zu integrieren ist gar nicht so einfach. Alles lief problemlos und die Kinder waren doch beruhigt, dass die Testung mit dem Stäbchen nur im vorderen Naseninneren gemacht wird, somit nicht unangenehm ist. An dieser Stelle ist es an der Zeit dem Apotheker Henning Lilienthal und seinem Team ein riesiges Dankeschön zu sagen! Freundlich und unkompliziert sind er und seine Mitarbeiter unermüdlich im Einsatz und sorgen mit ihrer Arbeit seit Wochen an den Büdelsdorfer Schulen für unser aller Sicherheit im Kampf gegen Corona. Die nächste Testung findet am 31. 03. 2021 und nach den Osterferien jeweils mittwochs statt. Falls Sie die Einverständniserklärung dazu noch nicht ausgefüllt und abgegeben haben, laden Sie sie bitte herunter und lassen sie uns dann zukommen. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief und dem Schreiben des Ministeriums . Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alle erholsame Osterferien. Bleiben Sie gesund!

Büdelsdorf, den 27. März 2021



Frühlingserwachen …

Liebe Eltern,
nun läuft seit fast 2 Wochen der Präsenzunterricht bei strahlendem Frühlingswetter und wir sind alle froh, wieder ein gewisses Maß an Normalität zu haben. Gestern hat das Bildungsministerium entschieden, wie es ab dem 08.03.21 weitergeht. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellsten Elternbrief.

Büdelsdorf, den 2. März 2021


Geänderte Maskenpflicht Ab 22.2.21

Wichtige Mitteilung

 

Am Freitag, den 19.02.2021 hat das Ministerium folgende Mitteilung herausgegeben:

Mit Wiederaufnahme des Unterrichts müssen Lehrkräfte, schulische Mitarbeiter und Kinder OP- oder FFP2-Masken tragen.


Endlich! Wiedersehen macht Freude!

Alle wichtigen Informationen zum Schulstart am 22.Februar 2021

Ab dem 22.2.21 startet an der Astrid-Lindgren-Schule wieder für alle Schülerinnen und Schüler die Schule im Regelbetrieb in Präsenz. Darauf haben wir lange gewartet und hoffen, dass sich die Corona-Situation auch weiter entspannt. Damit an diesem Tag trotz angespannter Situation möglichst alles reibungslos funktioniert, lesen Sie sich bitte die beiden Schreiben (aktueller Elternbrief Stand 17.02.2021 und Schnupfenplan) gut durch. Zudem beachten Sie bitte auch das neue Hygienekonzept beider Standorte. Natürlich stehen Schul- und Klassenleitungen bei Fragen auf bekannten Wegen zur Verfügung.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund und zuversichtlich.

Büdelsdorf, den 18.02.2021


Unser neuer Rektor informiert:

Präsenzunterricht unter Coronabedingungen ab dem 22. Februar 2021

Seit gestern ist es amtlich-wir dürfen wieder unterrichten.

 

In der Woche vom 15.02- 19.02.2021 findet noch wie gehabt Distanzunterricht statt und es wird eine Notbetreuung angeboten. Bitte melden Sie Ihre Kinder dafür bis Freitag 16 Uhr an.

 

Ab dem 22. Februar 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück - so die offizielle Nachricht aus dem Bildungsministerium.

Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den beiden angefügten Schreiben.

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns ruhig.

Die Lehrkräfte, die schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern und den Klassen.


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Elternbrief - 11.2.21.pdf
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Anschreiben_Ministerin_Schulbetrieb_ab_2
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Distanzlernen

Stand: 11.01.2021

Liebe Eltern,
aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen die derzeit gültigen Richtlinien zum Distanzlernen an der Astrid-Lindgren-Schule vorstellen.

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Konzept Distanzlernen ALgS 20_21.pdf
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Schulanschreiben Ministerin Prien

Stand: 07.01.2020

Liebe Eltern,

wir haben ein offizielles Elternschreiben vom Ministerium bekommen.

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20210106_Schulanschreiben_Ministerin_Pri
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Notbetreuung ab 11.01.2021

Stand: 07.01.2020

Auf Beschluss des Ministeriums bleiben die Schulen vorerst bis zum 31.01.2021 geschlossen.

Es wird eine Notbetreuung durch die Schule angeboten. Sie richtet sich an Kinder, von denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur* arbeitet, oder von berufstätigen Alleinerziehenden sowie an aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswerte Kinder.

Die Betreuung erfolgt nach dem Kohorten-Prinzip und findet zu den üblichen Unterrichtszeiten (7.50 – 12.00 /13.00 Uhr) an beiden Schulstandorten statt.

Die Brücke betreut in der Grundschulbetreuung angemeldete Kinder am jeweiligen Schulstandort von 7.00 – 7.50 Uhr und freitags auch von 12.00 /13.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Auch die Nachmittagsbetreuung vom KiZ findet ausschließlich als Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur* arbeiten oder alleinerziehend sind, statt. Diese findet am Standort Neue Dorfstraße statt. Die Kinder aus der Sportallee werden abgeholt.

 

Bitte melden Sie Ihr Kind bis Freitag, den 08.01.21, 16.00 Uhr zur Notbetreuung der kommenden Woche an, für die folgenden Wochen immer bis Donnerstag 16.00 Uhr!

 Das müssen wir wissen:

 ·Vorname, Nachname und Klasse des Kindes,

 · eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind,

 · den Betreuungsgrund (Nachweis kann nachgereicht werden),

 · für alle Tage die benötigten Betreuungszeiten möglichst genau.

 

Das bringen die Kinder mit:

 · Arbeitsmaterial, dass sie von ihren Lehrkräften erhalten haben bzw. werden

 · Lieblingslesebuch und Spielzeug

 · ausreichend Proviant

 

*Die Bereiche sind abschließend definiert:

 § Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc. (§ 2 BSI-KritisV),

 § Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV),

 § Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik (§ 4 BSI-KritisV),

 § Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze (§ 5 BSI-KritisV),

 § Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, Eingliederungshilfe, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore (§ 6 BSI-KritisV),

 § Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers (§ 7 BSI-KritisV),

 § Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV (§ 8 BSI-KritisV),

 § Entsorgung (Müllabfuhr),

 § Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,

 § Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie Grundschullehrkräfte (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden), Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden).

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 Aktuelle Termine

 

Aufgrund der Corona-Krise können viele unserer Veranstaltungen nicht wie gewohnt stattfinden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Zeit nur kurzfristig planen können.

Wir informieren Sie über aktuelle Änderungen!