Schulkonferenzbeschluss vom 19.04.2018

 

- tritt in Kraft nach Fusion der beiden Standorte-

 

Pausenordnung der Astrid-Lindgren-Schule

 (für den Übergang)

 

Die Pausenordnung unserer Schule beruht auf der Erkenntnis, dass es drei unterschiedliche „Pausenformen“ gibt:

Entspannung:

  • Ich möchte in Ruhe mein Pausenbrot essen und mich vom Unterricht in einer ruhigen Umgebung erholen.
  • Ruhige Umgebung: In einer ruhigen Umgebung tobe ich nicht. Dort ist es leise und ich kann mich dort ruhig mit etwas Leisem beschäftigen.
  • Bewegung: Ich habe lange genug still gesessen und möchte an die frische Luft und/oder mich austoben.
  • Begegnung: Ich möchte die Pause nutzen, um mich mit meinen Freunden/Freundinnen zu treffen, zu spielen oder mich zu unterhalten.
  • In den 5-Minuten-Pausen bleibe ich im Klassenraum oder nutze die Zeit für einen Raumwechsel. Ich habe natürlich auch die Gelegenheit auf die Toilette zu gehen.

In den Pausen, die länger als 5 Minuten sind gilt:

  • Ich gehe auf den Schulhof.
  • Auf dem Weg zum Schulhof gehe ich leise durch das Schulgebäude!!!

 (Für den Schuljahresanfang gilt, dass die Pausen ausschließlich auf dem Pausenhof stattfinden. Wenn das Gebäude ausreichend erkundet und erobert ist, können Aula und andere Räumlichkeiten für die Pausennutzung hinzugenommen werden.)

 

Schulsozialarbeit bietet für die Übergangszeit Pausenangebote für besonders belastete Kinder an.

 

Regenpause:

  • Regenpause wird durch die Aufsicht „abgeklingelt“ (nur bei starkem Regen). Welche der Aufsichten zuständig ist, regelt der Pausenaufsichtsplan.
  • Die Lehrkräfte gehen zur Aufsicht in die Klasse, in der sie nach der Pause Unterricht geben.
  • Alle Schüler bleiben in ihren Klassen.
  • Aufsichten:
    1. Es gehen 2 Lehrkräfte und 1 Schulassistent zur Draußenaufsicht. 2 Lehrkräfte führen Innenaufsicht (Flure, Toiletten, Aula).
    2. Der Schulhof wird in drei Aufsichtsbereiche gegliedert und die Aufsichten zugeteilt (Pausenaufsichtsplan).
    3. Es wird feste Vertretungen für die Aufsichten (Pausenaufsichtsplänen) geben.
    4. Die Aufsichtführenden tragen Leuchtwesten.
    5. Die Schulassistenten verlassen als letztes (nach allen SuS) den Pausenhof.

Besondere Pausenregelungen:

 

  • Ich darf nicht mit harten Lederbällen spielen.
  • Ich gehe in den Pausen zur Toilette.
  • Nach der Pause komme ich pünktlich in den Unterricht.
  • Ich beachte Absperrungen.
  • Ich bleibe auf den Wegen und Spielflächen und schütze die Beete und Pflanzen.
  • Nach den Pausen bringe ich die Spielgeräte zur Ausleihe zurück.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.
  • Spaßkämpfe sind verboten.
  • Ich darf keine Schneebälle werfen.
  • Die Lehrkraft verlässt als letztes den Klassenraum.
  • Es gibt einen wochenweise wechselnden Müllsammeldienst.

 

Aufsicht:

 

Den Anweisungen der Lehrkräfte, der Schulsozialarbeiter, der Hausmeister und der Schulsekretärin sind unbedingt Folge zu leisten!

 

Weitere Vereinbarungen:

- Eingeteilte Klassendienste dürfen nach den Herbstferien in den Pausen im Klassenraum bleiben.

- Je zwei Pausenhelfer können in den 4. Klassen eingeteilt werden. Sie erhalten wie die Lehrerausichten Warnwesten.