Aufnahmekriterien


Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine vierzügige Grundschule. Für das Schuljahr 2022/2023 ist die Aufnahmekapazität auf 100 Kinder vom Schulamt festgelegt worden. Daher hat die Schulkonferenz Kriterien festgelegt, nach denen entschieden werden soll, welche Kinder an der Astrid-Lindgren-Schule im kommenden Schuljahr beschult werden. 


Schulkonferenzbeschluss vom 19.06.2018

 

Die Aufnahmekriterien an der Astrid-Lindgren-Schule in Büdelsdorf wurden für das Schuljahr 2018/2019 wie folgt festgelegt:

 

1. Wohnsitz in der Stadt Büdelsdorf. Der melderechtliche Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers befindet sich in der Stadt Büdelsdorf (zuständige Schule gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SchulG)

 

2. Härtefälle

 „Liegt ein besonderer Härtefall vor, wird die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler unabhängig von den im Folgenden beschlossenen Aufnahmemerkmalen vorrangig aufgenommen. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage. Es muss vorgetragen und belegt werden, dass die Aufnahme an einer anderen Schule als der Astrid-Lindgren-Schule für die Schülerin oder den Schüler unzumutbar wäre. Dies wäre z.B. der Fall, wenn aufgrund einer Behinderung nur die Astrid-Lindgren-Schule erreichbar oder baulich geeignet sein sollte, oder durch den Besuch der Astrid-Lindgren-Schule außergewöhnliche familiäre oder soziale Belastungen aufgefangen oder in ihren Auswirkungen erheblich abgemildert würden.“

 

3. Geschwisterkind

 Ein Geschwisterkind oder ein Kind aus demselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler an der Astrid-Lindgren- Schule in Büdelsdorf.

 

 4. Länge des Schulwegs

 


Stand: September 2021